Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Kaiserslautern
Am Amtsgericht Kaiserslautern sind 3 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Kaiserslautern
- Einfamilienhaus, Grünfläche, Laubbaum-/Heckenbewuchs29. Oktober 2026Einfamilienhaus, Grünfläche, Laubbaum-/Heckenbewuchs in Niederkirchen67700 NiederkirchenAmtsgericht KaiserslauternAuf Anfrage
- Einfamilienhaus5. November 2026Einfamilienhaus in Kaiserslautern67659 KaiserslauternAmtsgericht KaiserslauternAuf Anfrage
- Einfamilienhaus26. November 2026Einfamilienhaus in Schallodenbach67701 SchallodenbachAmtsgericht Kaiserslautern130.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Kaiserslautern
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Kaiserslautern?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Kaiserslautern 3 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Kaiserslautern?
Der nächste Termin ist am 29. Oktober 2026 um 14:30: Einfamilienhaus, Grünfläche, Laubbaum-/Heckenbewuchs in Niederkirchen, Amtsgericht Kaiserslautern.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Kaiserslautern zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Kaiserslautern. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Kaiserslautern?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 130.000 € (1 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.